Hinweise
Nutzung
Was xPlan in dieser Version ist
xPlan ist eine Planungshilfe für elektrische Anlagen in Wohngebäuden in einer öffentlichen Beta-Version. Der Editor läuft in Ihrem Browser. Einzelne Funktionen, die Sie ausdrücklich anklicken (derzeit die Unterlagen im Bereich „Unterlagen“), werden teilweise auf unserem Server ausgeführt. Es wird kein Entgelt verlangt. Eine freiwillige Unterstützung ist keine Voraussetzung für die Nutzung.
Beta
Funktionen können fehlerhaft sein, sich ändern oder wegfallen. Einen Anspruch auf Verfügbarkeit oder Weiterführung des Dienstes gibt es nicht. Wir können den Dienst jederzeit ändern oder einstellen.
Was xPlan nicht ist
Verteiler-Aufbauplan, Übersichtsschaltplan und Installationsplan sind automatisch erzeugte Planungshilfen und keine Dokumentation der Anlage im Sinne der DIN 18015-1 (siehe unten). Hinweise zu Ausstattung und Verteilung sind Orientierungswerte, angelehnt an DIN 18015-2 und VDE-Bestimmungen. Sie geben diese Normen weder vollständig noch in der jeweils aktuellen Fassung wieder und sind nicht fachlich geprüft. Sie ersetzen keine Fachplanung, keine Bemessung, keine Prüfung und keine Dokumentation der ausgeführten Anlage. Verantwortlich für Planung, Errichtung und Prüfung ist die ausführende Elektrofachkraft. Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur der Netzbetreiber oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen errichten, erweitern oder ändern (§ 13 Abs. 2 NAV).
Der Verteiler-Aufbauplan ist eine automatisch erzeugte Planungshilfe. Er ist kein geprüfter Verteiler- oder Stromlaufplan, und xPlan prüft ihn nicht nach DIN VDE, den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers oder nach Herstellervorgaben. Bestückung, Belegung, Bemessung und Platzbedarf muss die ausführende Elektrofachkraft prüfen. Wer das Planerfeld unterzeichnet, übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Plans. Das Unterschriftsfeld ist keine elektronische Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung.
Für den Übersichtsschaltplan gilt dasselbe. Leitungsart, Aderzahl und Querschnitt sind Vorschlagswerte oder Ihre Eingaben; der vorgeschlagene Querschnitt ist nur nach Absicherung und einem Spannungsfall von höchstens 3 % gewählt. Leitungslängen sind aus dem Grundriss geschätzt oder von Ihnen eingetragen. Diese Werte ersetzen keine Bemessung (Strombelastbarkeit, Verlegeart, Häufung, Spannungsfall, Abschaltbedingungen, Selektivität); die ausführende Elektrofachkraft prüft und ändert sie.
Für den Installationsplan gilt dasselbe. Er zeigt die Betriebsmittel so, wie Sie sie im Editor gesetzt haben, annähernd lagerichtig auf Ihrer Grundriss-Vorlage; maßgeblich sind die Maße am Bau. Leitungswege zeigt er nicht. Für die Vorlage, etwa einen Plan des Architekten, müssen Sie die nötigen Rechte haben.
Ihre Datei und die Daten Ihrer Kunden
Speichern Sie die Planung regelmäßig als .xplan-Datei. Ein anderes Gerät kennt das Projekt nur, wenn Sie die Datei dorthin bringen. Wir speichern keine Kopie auf dem Server, auch nicht bei der Erstellung der Unterlagen. Geht die Planung im Browser verloren (Cache leeren, anderes Gerät, defekter Rechner), können wir sie nicht wiederherstellen.
Browserspeicher und .xplan-Datei sind nicht verschlüsselt. Tragen Sie Projektangaben wie Name, Telefon, E-Mail oder Anschrift Ihrer Kunden ein, stehen diese auch in der Datei. Geben Sie die Datei nur an Berechtigte weiter. Für die Daten Ihrer Kunden sind Sie datenschutzrechtlich selbst verantwortlich. Logos, Namen und andere Inhalte, die Sie in Schriftfeld oder Planerfeld einfügen, verwenden Sie in eigener Verantwortung; Sie müssen die dafür nötigen Rechte haben.
Haftung
Der Dienst wird unentgeltlich bereitgestellt. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Pflicht verletzen, deren Erfüllung die Nutzung des Dienstes überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir für leichte Fahrlässigkeit nicht. Gesetzliche Haftungsprivilegien für unentgeltliche Leistungen bleiben unberührt.
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Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.